Zur Entwicklung eines Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan und zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Sondergebiet nach § 11 Abs.1 BauNVO festgesetzt werden darf. BVerwG, Urteil vom 29.9.1978 - 4 C 30.76, OVG Lüneburg.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1979

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Ein Bebaungsplan ist im Sinne des BBauG dann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wenn er sich zur Zeit seiner Inkraftsetzung als inhaltliche Konkretisierung des zu dieser Zeit wirksamen Flächennutzungsplans darstellt. Für die Zulässigkeit der Ausweisung eines Sondergebiets nach § 11 Abs. 1 BauNVO reicht aus, dass ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff geregelten Gebietstypen zuordnen lässt. -y-

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Deutsches Verwaltungsblatt 94(1979)Nr.4, S.151-153

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen