Zur Entwicklung eines Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan und zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Sondergebiet nach § 11 Abs.1 BauNVO festgesetzt werden darf. BVerwG, Urteil vom 29.9.1978 - 4 C 30.76, OVG Lüneburg.
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1979
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Ein Bebaungsplan ist im Sinne des BBauG dann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wenn er sich zur Zeit seiner Inkraftsetzung als inhaltliche Konkretisierung des zu dieser Zeit wirksamen Flächennutzungsplans darstellt. Für die Zulässigkeit der Ausweisung eines Sondergebiets nach § 11 Abs. 1 BauNVO reicht aus, dass ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff geregelten Gebietstypen zuordnen lässt. -y-
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Deutsches Verwaltungsblatt 94(1979)Nr.4, S.151-153