Der Fortbestand des Anspruchs aus enteignendem Eingriff.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 97/22

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DI
S

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Abstract

Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff kommt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs dann in Betracht, wenn eine rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einem Betroffenen zu Nachteilen führt, die er hinzunehmen hat, die aber die Schwelle des Zumutbaren übersteigen. Dagegen ist ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff dann gegeben, wenn die Eigentumsbeeinträchtigung durch eine hoheitliche Maßnahme rechtswidrig herbeigeführt wurde und dem Berechtigten dadurch ein besonderes Opfer für die Allgemeinheit auferlegt wird. Der Autor versucht zu klären, ob der Anspruch aus enteignendem Eingriff als eigene, selbständige Rechtsfigur im Sinne des Art. 14GG fortbestehen kann oder ob im System der öffentlich- rechtlichen Ersatzleistungen eine Verdrängung zugunsten anderer Haftungsinstitute stattgefunden hat. Der Verfasser plädiert für eine Verdrängung des Anspruchs, da nach seiner Auffassung nicht nur die Notwendigkeit der normativen Anspruchserfassung, sondern auch die Abgrenzungsschwierigkeiten mit der dadurch verursachten Rechtsunsicherheit entfallen. kirs/difu

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291 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 715