Die Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen im § 353 b Strafgesetzbuch.
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SEBI: 89/4775
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Zusammenfassung
Pargr. 353b StGB (Strafgesetzbuch) gehört zu den Vorschriften über Straftaten im Amte. Die Vorschrift regelt die Strafbarkeit wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht, wenn dadurch "wichtige öffentliche Interessen" gefährdet sind. Die Arbeit ist in fünf Teile gegliedert. Zunächst wird die Bedeutung der "Gefährdung wichtiger offentlicher Interessen" für den Pargr. 353b StGB behandelt, und zwar auch rechtsgeschichtlich und rechtsvergleichend. Es folgt eine Auslegung des Begriffs und eine Darstellung der verschiedenen strafrechtlichen Erscheinungsformen. Des weiteren wird das Verhältnis zwischen der Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen und der Ermächtigung zur Strafverfolgung sowie das Konkurrenzverhältnis des Pargr. 353b StGB zu anderen strafrechtlichen Vorschriften des Geheimnisschutzes erörtert. vka/difu
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Strafrecht, Öffentliches Interesse, Gefährdung, Geheimhaltung, Amtsverschwiegenheit, Dienstgeheimnis, Rechtsprechung, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Tübingen: (1989), XXI, 211 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1989)
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Strafrecht, Öffentliches Interesse, Gefährdung, Geheimhaltung, Amtsverschwiegenheit, Dienstgeheimnis, Rechtsprechung, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung