Stuttgarter Konsens.

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Abstract

Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) entsprechen nicht mehr den Zielen der Leipzig-Charta und den heute noch einmal verschärften Anforderungen an eine Stadt, die den Forderungen nach Ressourcenschonung und Klimaschutz, bezahlbarem Wohnraum und sozialem Zusammenhalt gerecht wird. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer aktuellen Fassung mit ihren gebietsseparierenden Nutzungskatalogen und Dichteobergrenzen, sowie die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) arbeiten den Forderungen der Leipzig-Charta vielmehr entgegen, weil sie funktionale Mischung und urbane Dichte behindern. Grundsätzlich gilt: Regeln sind notwendig! Rechtssicherheit und stützendes Rahmenrecht sind die Grundlage für eine qualitätvollestädtebauliche Entwicklung in unserem demokratischen Rechtsstaat. Zeitgemäßes integriertes Planen und Handeln erfordern jedoch Regeln, die den aktuellen Planungszielen auch tatsächlich entsprechen.

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