Folgekosten im ÖPNV der kommunalen Unternehmen.
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SEBI: Zs 3393-4
BBR: Z 529
IRB: Z 1525
BBR: Z 529
IRB: Z 1525
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Zusammenfassung
Der Bericht, in dem die Verfahren und Ergebnisse der Folgekostenrechnungen nur in sehr gedrängter Form dargestellt und kommentiert sind, wird durch einige Bemerkungen und Erläuterungen besonders für den kommunalen Bereich ergänzt. Unter Folgekosten des ÖPNV wird die zusätzliche Kostenunterdeckung verstanden, die sich aus Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis Ende des Planungszeitraumes ergeben kann. Nach den Folgekostenrechnungen ist aus den GVFG-Investitionen (mit Preisbasis 1979) im Prognosejahr 1990 ein Kostendeckungsgrad von knapp 48 % zu erwarten; bezogen auf die Kostenunterdeckung der kommunalen Unternehmen insgesamt (Kostendeckungsgrad 1979 rd. 61 %) tragen die Folgekosten einen Anteil von 5,7 % bei. DS
Beschreibung
Schlagwörter
Verkehr, Öffentlicher Verkehr, Folgekosten, Berechnung, Verfahren, Definition, ÖPNV, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Unternehmen, Prognose, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Investition, Kostendeckungsgrad, Kommunal
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Der Nahverkehr, Düsseldorf (1982)Nr.0B, S.14-17, Tab.
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Verkehr, Öffentlicher Verkehr, Folgekosten, Berechnung, Verfahren, Definition, ÖPNV, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Unternehmen, Prognose, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Investition, Kostendeckungsgrad, Kommunal