Büro-, gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Räumen in Wohngebieten.

Otto, Franz
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1985

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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866

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Zusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil vom 20.1.1984 (4 C 56/80) mit der Frage befasst, ob es bauplanungsrechtlich ohne weiteres zulässig ist, Räume in Gebäuden, die in reinen oder allgemeinen Wohngebieten liegen, für Büro-, gewerbliche oder freiberufliche Zwecke zu verwenden. § 13 Baunutzungsverordnung gestattet in Mehrfamilienhäusern freiberufliche oder gewerbliche Nutzung jedenfalls in dem Umfang, dass sie nicht mehr als die halbe Anzahl der Wohnungen und nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche in Anspruch nimmt. (-y-)

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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 34(1985), Nr.2, S.32

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