Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außer- und übertarifliche Zulagen. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 03.12.1991.

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DE

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Bonn

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ZLB: 2003/2615

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RE

Zusammenfassung

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung ist in § 87 I Nr. 10 BetrVG 1972 verankert. Die Diskussion um die Reichweite dieses Mitbestimmungsrechts bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außer- und übertarifliche Zulagen wird in der Rechtsprechung und Literatur seit Jahrzehnten kontrovers geführt. Auch nach den Beschlüssen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 03.12.1991 ist sie nicht abgeebbt. Es finden sich sowohl in der Wissenschaft wie in der Praxis nach wie vor erhebliche Einwände gegen die Lösungen des Großen Senats, zumal sie in der Praxis nicht immer überzeugend und einsichtig umgesetzt werden können. Mit der Arbeit sollen die Entscheidungen des Großen Senats kritisch analysiert und eigene Lösungsvorschläge in die andauernde Diskussion eingebracht werden. In der Einleitung werden die Bedeutung, Ursachen, Funktionen und Erscheinungsformen über- und außertariflicher Zulagen erläutert. Sie schließt mit einer begrifflichen Unterscheidung zwischen über- und außertariflichen Zulagen ab. Im ersten Hauptteil der Arbeit wird das Thema im Spannungsfeld zwischen Tarif-, Betriebs- und Privatautonomie entfaltet. Die Entscheidungen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts werden aufbereitet, um im Anschluss in eine kritische Analyse der Rechtsprechung einzutreten. goj/difu

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X, 337 S.

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