Die Pflicht zur Losaufteilung: Von der Norm zur Praxis - Forschungsgutachten der Auftragsberatungsstellen in Deutschland.

Werner
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Werner

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZA 3503

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GU
RE

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Abstract

§ 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt die Norm den öffentlichen Auftraggebern vor, Leistungen grundsätzlich u.a. in der Menge aufgeteilt (Teillose) zu vergeben. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Losaufteilung gewährt die Mittelstandsklausel nur, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Gleichzeitig normiert §97 Abs. 5 GWB das Ziel der öffentlichen Hand, wirtschaftlich einzukaufen. Bei der praktischen Umsetzung der Pflicht zur Teillosbildung sehen sich öffentliche Auftraggeber mit der Frage konfrontiert, wie sich der Begriff des Mittelstands im vergaberechtlichen Kontext definiert. Wie groß dürfen ausgehend von dieser Definition die Auftragsvolumina von Losen maximal sein, um noch als mittelstandsfreundlich zu gelten? Zur Unterstützung der öffentlichen Beschaffer vergab das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2013 den Auftrag für ein Gutachten, im Rahmen dessen auf Basis der genannten Grundprinzipien eine Festlegung zur Definition mittelständischer Unternehmen geliefert und gleichzeitig ermittelt werden sollte, welche Ableitungen hinsichtlich der Losaufteilungspflicht aus dieser Definition zu ziehen sind. Für die Vergabestellen sollte hieraus eine möglichst praktikable und rechtssichere Handreichung entwickelt werden. Den Gutachtenauftrag erhielt ein Projektteam, bestehend aus der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen unter Federführung der Auftragsberatungsstellen Hessen und Brandenburg, der Rechtsanwaltskanzlei Orrick Herrington & Sutcliffe und der Unternehmensberatung BearingPoint.

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Vergaberecht

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Nr. 2a

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S. 301-305

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