Beitragsfähiger Umfang des Erschließungsaufwandes nach BBauG.

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ZZ

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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Nicht immer ist für alle Beteiligte eindeutig, was Erschließungsaufwand ist und welche Erschließungsanlage den Grundstückseigentümern zugute kommt. Unter diesem Blickwinkel zeigt der Autor erschließungsrechtliche Rechtsfragen wie folgt auf: Grunderwerb; Vermessungskosten; Bereitstellung von Flächen durch die Gemeinde; Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlage; nachträglicher Wertausgleich für unentgeltlich oder unter Wert abgetretenes Straßengelände; Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen; erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen; nachträglicher Ausbau von Gehwegen; Straßenbaukosten; Straßenbeleuchtung; Entwässerung der Erschließungsanlagen; Kosten für Böschungen und Stützmauern; Finanzierungskosten; Erweiterung und Verbesserung von Erschließungsanlagen; Überbreiten von Ortsdurchfahrten. (rh)

Beschreibung

Schlagwörter

Erschließungsrecht, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, Gemeinde, Satzung, Kosten, Erschließungskosten, Nutzen, Nutzenbewertung, Grundstückseigentümer, Recht, Bundesbaugesetz

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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 34(1985), Nr.12, S.271-276, Lit.

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Erschließungsrecht, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, Gemeinde, Satzung, Kosten, Erschließungskosten, Nutzen, Nutzenbewertung, Grundstückseigentümer, Recht, Bundesbaugesetz

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