Beitragsfähiger Umfang des Erschließungsaufwandes nach BBauG.
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ZZ
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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866
BBR: Z 281
IRB: Z 866
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Zusammenfassung
Nicht immer ist für alle Beteiligte eindeutig, was Erschließungsaufwand ist und welche Erschließungsanlage den Grundstückseigentümern zugute kommt. Unter diesem Blickwinkel zeigt der Autor erschließungsrechtliche Rechtsfragen wie folgt auf: Grunderwerb; Vermessungskosten; Bereitstellung von Flächen durch die Gemeinde; Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlage; nachträglicher Wertausgleich für unentgeltlich oder unter Wert abgetretenes Straßengelände; Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen; erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen; nachträglicher Ausbau von Gehwegen; Straßenbaukosten; Straßenbeleuchtung; Entwässerung der Erschließungsanlagen; Kosten für Böschungen und Stützmauern; Finanzierungskosten; Erweiterung und Verbesserung von Erschließungsanlagen; Überbreiten von Ortsdurchfahrten. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Erschließungsrecht, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, Gemeinde, Satzung, Kosten, Erschließungskosten, Nutzen, Nutzenbewertung, Grundstückseigentümer, Recht, Bundesbaugesetz
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 34(1985), Nr.12, S.271-276, Lit.
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Erschließungsrecht, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, Gemeinde, Satzung, Kosten, Erschließungskosten, Nutzen, Nutzenbewertung, Grundstückseigentümer, Recht, Bundesbaugesetz