Das Verhältnis von privatem und öffentlichem Nachbarrecht, insbesondere Immissionsrechtsschutz im Planungs- und Baubewilligungsverfahren.
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1984
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SEBI: 88/133
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Zusammenfassung
Die Unzulänglichkeiten auch des geltenden schweizerischen Nachbarrechts kommen insbesondere im Baubewilligungsverfahren zum Vorschein. Der Bauherr, der nach einem langwierigen und zeitraubenden Baubewilligungsverfahren für seine zonenkonforme Baute oder Anlage die Baubewilligung erhalten hat, muß befürchten, daß sein Nachbar eine Präventivklage anstrengt und damit das Bauen über mehrere Jahre hinaus verhindert. Der Nachbar seinerseits hat alles Interesse daran, daß seine Abwehransprüche nicht erst im Baubewilligungsverfahren, sondern bereits im Planungsprozeß berücksichtigt und respektiert werden. Sonst riskiert er nämlich, seines Schutzes wegen auftretender Sachzwänge verlustig zu gehen. Die Durchsetzung des Nachbarrechts auf dem Verwaltungs- und Rechtsweg, die nach herrschender Lehre und Praxis in der Schweiz unabhängig voneinander verläuft, wird als beziehungsloses Nebeneinander bzw. Nacheinander des privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Nachbarrechtsschutzes und als unbefriedigend empfunden. Die Arbeit versucht, einen Ausweg aus dieser Situation aufzuzeigen. chb/difu
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Fribourg: (1984), XXI, 223 S., Lit.(jur.Diss.; Fribourg 1984)