Datenerhebung und -verarbeitung bei den Sicherheitsbehörden unter Berücksichtigung einer neuen Übermittlungskonzeption.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 98/362

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Abstract

Traditionell wird der Begriff Sicherheitsbehörde zur Bezeichnung von Behörden und Dienststellen gebraucht, die einerseits mit der Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit oder andererseits mit dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung betraut sind. Im Rahmen dieser Arbeit zählen neben den Nachrichtendiensten, die Polizei, die Ordnungsbehörde und die Staatsanwaltschaften zu den Sicherheitsbehörden. Der Autor geht auf die Entwicklung der Sicherheitsbehörden seit Bestehen der Bundesregierung ein. Nach Erörterung grundsätzlicher Fragen legt die Arbeit im Besonderen Teil die derzeitige Erhebungs- und Übermittlungskonzeption auf. Die Abhandlung schließt mit der Vorstellung einer neuen Übermittlungskonzeption und einzelnen Problemen der Zweckbindung von personenbezogenen Daten. kirs/difu

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XXIV, 172 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2068