Lärmaktionsplan gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Erläuterungsbericht.

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Emmendingen

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Die große Kreisstadt Emmendingen ist das Mittelzentrum des Landkreises Emmendingen. Die Bundesstraße 3 verläuft durch die Kernstadt Emmendingens sowie westlich des Ortsteils Wasser. Ebenfalls durch die Kernstadt und zudem durch den Ortsteil Kollmarsreute sind auch auf der Landesstraße 186 hohe Verkehrsbelastungen vorhanden. Weiterhin befindet sich ein Teil der L 114 am westlichen Rand des Gemarkungsgebiets Emmendingens. Nach den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie bzw. den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegen in Emmendingen die Landesstraßen 186 und 114 sowie die Bundesstraße 3 über den Schwellenwerten der zweiten Stufe der Lärmkartierung (3.000.000 Kfz/a bzw. 8.200 Kfz/24h). Entsprechend ist nach den Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie und den zur Umsetzung in Deutschland erlassenen Verordnungen und Empfehlungen ein Lärmaktionsplan der zweiten Stufe zu entwickeln. Das heißt, die Lärmeinwirkungen der Verkehrswege über den Schwellenwerten der zweiten Stufe sind zu erfassen (Lärmkartierung) und mögliche Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen zu untersuchen (Aktionsplan).

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IV, 21 S.

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