VG München Urteil vom 27.2.2003 M 17 K 02.3284 (rechtskräftig). Zusätzliche Dacheindeckung eines asbesthaltigen Welldaches.

Boorberg
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Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

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ISSN

0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935

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Zusammenfassung

Amtliche Leitsätze: Wird auf ein bestehendes Wellasbestdach zur Behebung von Undichtigkeiten und unzureichender Wärmedämmung eine zusätzliche Dacheindeckung aufgebracht, ohne dass die alte Dacheineckung geschnitten, bebohrt oder gereinigt wird, so handelt es sich hierbei um eine zulässige Sanierungsmaßnahme i.S. des § 15 Abs. 1 i.V.m. Anhang IV Nr. 1 Abs. 2 Ziff. 4 und des § 15 a Abs. 1Satz 2 Gefahrstoffverordnung, die damit nicht dem Verwendungsverbot des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Gefahrstoffverordnung unterliegt. 2. Der Begriff "Sanierungsarbeiten" kann in Hinblick auf Beschichtungsarbeiten nicht auf das Beschichten von schwach gebundenen Asbestprodukten beschränkt werden, wie dies Nr. 2.2 der TRGS 519 Asbest bestimmt. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 5

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Seiten

S. 154-155

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