Hinweise für den Gesundheits- und Arbeitsschutz bei der freiwilligen produktiven Tätigkeit der Schüler während der Ferien.

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SEBI: 78/1345

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Ausgehend vom Jugendgesetz der DDR und der ,,Anordnung über die freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr während der Ferien (1973) werden die Bestimmungen genannt und erläutert, die Bedingungen und Verlauf der Ferienarbeit minderjähriger Schüler im Rahmen der polytechnischen Ausbildung regeln. Das Schwergewicht liegt auf den Gesundheits- und Arbeitsschutzbedingungen, die die Voraussetzungen für die Wahl des Arbeitsplatzes und die Beschäftigungsdauer sowie die Arbeitszeit bilden und verschiedene Beschäftigungsbeschränkungen vorsehen. Daneben werden Hinweise auf Entlohnung und Versicherungsschutz und zur rechtlichen Verantwortlichkeit für die Ferientätigkeit der Schüler gegeben. Die grundlegenden gesetzlichen Anordnungen und FDGB-Beschlüsse sowie ein Musterarbeitsvertrag sind der Broschüre als Anlage beigefügt. pz/difu

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Schlagwörter

Arbeitsschutzbestimmung, Versicherungsschutz, Schüler, Ferienarbeit, Gesetzgebung, Arbeitsbedingung, Industrie

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Berlin/Ost: Tribüne (1977), 40 S., Tab.; Lit.

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Arbeitsschutzbestimmung, Versicherungsschutz, Schüler, Ferienarbeit, Gesetzgebung, Arbeitsbedingung, Industrie

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