Kommunale Wirtschaftsförderung.
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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
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Zusammenfassung
Zur Erreichung wirtschaftspolitischer Ziele stehen den Gemeinden eine Anzahl struktur- und wirtschaftspolitischer Gestaltungsmaßnahmen zur Verfügung; sie können direkter, indirekter oder betriebsbezogener Art sein. Es wird die kommunale Wirtschaftsförderung einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen, sie wird als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft angesehen. Da gemeindliche Wirtschaftsförderung nur im Rahmen der Gesetze zulässig ist, müssen die Gemeinden überörtliche Förderungsmaßnahmen respektieren. Sie dürfen keine gegenläufigen Förderungsmaßnahmen einleiten. Kommunale Wirtschaftsförderung ist nicht nur Neuansiedlung von Gewerbetrieben, sondern auch Bestandspflege und Abdeckung des Konformationsbedarfs im Umweltschutz. hg
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Wirtschaftsförderung, Kommunale Wirtschaftsförderung, Gemeinde, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsentwicklung
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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1984)Nr.5, S.146-148, Lit.
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Wirtschaftsförderung, Kommunale Wirtschaftsförderung, Gemeinde, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsentwicklung