Auf Bewährtes setzen. WGG-Diskussion aus genossenschaftlicher Sicht.
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Unsicherheit über die Zukunft der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft beeinträchtigt die Entscheidungen der Wohnungsbaugenossenschaften und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Mit den Bestimmungen des WGG schufen diese Unternehmen ca. 3,3 Mio. Bestandswohnungen. Trotz Sättigungserscheinungen auf dem Wohnungsmarkt kann auf gemeinnützige Verhaltensgrundsätze zur Versorgung von sozial schwächeren Bevölkerungskreisen nicht verzichtet werden. Abzulehnen sind aber administrative Zwangsmaßnahmen wie das Zurverfügungstellen des Wohnungsbestandes an die Kommunen oder Zwangseinweisungen. Gefordert wird eine Liberalisierung der Mieten durch eine Mischung der Bestandsmieten. hg
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Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnungsversorgung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsbestand, Miete, Bestandserhaltung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.12, S.655-657
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Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnungsversorgung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsbestand, Miete, Bestandserhaltung