Die wechselseitigen Beziehungen zwischen dem Bundesversorgungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz.
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1971
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SEBI: 72/501
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Zusammenfassung
Der in der Sozialpolitik geprägte Begriff ,,soziale Sicherheit'' wird problematisiert.Die Bedeutungen der Rechtsmaterien ,,Versorgung'' und ,,Fürsorge'' werden durch eine Gegenüberstellung der Grundhaltung des Bundesversorgungsgesetzes und des Bundessozialhilfegesetzes herausgearbeitet.Zielsetzung ist das Feststellen von Gemeinsamkeiten und trennenden Elementen der Gesetze, um zu Zweifelsfragen Stellung nehmen zu können.Es wird nicht nur ein Diskussionsbeitrag zu auftretenden Problemen geleistet, sondern es werden zusätzliche Anregungen für die praktische Arbeit der Versorgungsverwaltung und der Fürsorgeverbände gegeben.
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Köln: Hausen (1971) XVII / 135 S.;2, Lit.; Zus.(jur.Diss.; Köln 1971)