Indizien für einen dringenden Handlungsbedarf. Modernisierungsbericht der Bundesregierung.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Abstract
Die deutsche Wasserwirtschaft sieht sich als Modell für Europa und lehnt eine effektive Kontrolle ab. Demgegenüber ist mittlerweile in Expertenkreisen unbestritten, dass die öffentliche Wasserversorgung als Monopol der Regulierung bedarf. Unabhängige Untersuchungen lassen an der Selbstregulierungskraft der Wasserbranche in wirtschaftlicher und gesundheitlicher Hinsicht zweifeln. Reformbedürftig ist auch der derzeitige Rechtsrahmen für den Verbraucherschutz. Das zeigt ein Blick auf das kommunale Wirtschaftsrecht, die Rechtsschutzmöglichkeiten Privater sowie die Tätigkeit der Kartellbehörden gegen hohe Wasserpreise. In dem Beitrag wird hierzu eine persönliche Meinung aus der Hessischen Landeskartellbehörde für Energie und Wasser dargelegt. Es wird festgestellt, dass das in der Modernisierungsstrategie der Bundesregierung geforderte Benchmarking ein untaugliches Instrument für Reformen ist. Außerdem wird auf den hohen Investitions- und Erneuerungsbedarf hingewiesen. Wie eine Expertise aus dem Jahre 2005 bewies, entsprach der technische Zustand bei sechs von zehn Versorgern nicht den Anforderungen an das Lebensmittel Trinkwasser. Eine weitere Studie zeigte technische Wasserverluste in Höhe von 38 Prozent auf. Der Hessische Rechnungshof spricht daher von 'Investitionsstau und Substanzverzehr'. Abschließend wird auf das Vorgehen der Kartellbehörde in Hessen hingewiesen, das eine Aussicht auf Veränderung bietet. difu
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Entsorga-Magazin
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Nr. 7/8
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S. 37-39