Umweltverträglichkeitsprüfung.

Fischer, Klaus
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1989

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IRB: Z 355

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Zusammenfassung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Technikfolgenabschätzung sind zwei neue Werkzeuge, die die Folgen von Planungsentscheidungen transparenter machen sollen. Das Problem ist nicht neu: auch in (ferner) Vergangenheit wurde auf Umweltbeeinträchtigungen eine planerische Antwort gegeben (Gebäudehöhenbeschränkung in Augustinus Rom, Public Health Act 1875 in Großbritannien etc.). Die sich gegenwärtig vollziehende zweite indsutrielle Revolution (Computerisierung) fordert den Vergleich zur ersten industriellen Revolution geradezu heraus. Diese revolutionierte auch die Planung (Verstädterung etc.). Heute droht die technische Entwicklung erneut allen anderen Entwicklungen davonzulaufen: Segregation, Schwund an Identifikation, Umweltnormierung, Funktionsverlust der Städte? Hier kommt der Reginalplanung, obwohl abstrakter und allgemeiner als die Ortsplanung, eine Schlüsserolle zu. Sie erfüllt nämlich folgende Funktionen: Koordination durch Zuordnung von Funktionen und Nutzungen, Steuerung des Flächenbedarfs durchRichtwerte, Stimulierung durch Festlegung von zentralen Orten, Siedlungsachsen etc., Restringierung durch Festlegung von Vorrangbereichen, Schutzgebieten etc., langfristige Ressourcensicherung und Vernetzung. Die Baunutzungsordnung entstand als Reaktion auf städtebauliche Missstände. Noch fehlen entsprechende Konzepte und Regelungen hinsichtliche der regionalen Missstände. (GUS)

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In: Architekt, (1989), Nr.6, S.320-323, Abb.;Lit.

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