Die Bundesländer in der Europäischen Union. Die bundesstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland bei der Verwirklichung der Europäischen Union - eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung des neugefaßten Art. 23 GG.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/158
DST: E 90/68.89

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Zusammenfassung

Neben wirtschaftspolitischen Motivationen war für die "Väter" der Europäischen Gemeinschaft bestimmendes Ziel, die Auswüchse der europäischen Nationalstaatlichkeit durch die Schaffung eines kompakten Staatenbundes zu beseitigen. Der mit dem so geschaffenen Bund der EG (EU) einhergehende Machtverlust der Mitgliedstaaten betrifft diese nun aber nicht nur auf der nationalen Ebene, sondern, bei bundesstaatlich organisierten Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland, auch auf der Ebene der Länder. Der Autor untersucht deshalb, inwiefern die den Ländern durch das Grundgesetz verliehene Eigenstaatlichkeit nach dieser "Abwanderung" von Kompetenzen überhaupt noch besteht. Sodann geht der Autor der Frage nach, inwieweit die nunmehr in Art. 23 GG festgeschriebene Mitwirkung des Bundesrates einen Ausgleich für die den Ländern entzogenen Kompetenzen bilden kann, wobei zu beachten ist, daß der Bundesrat eine Organisation der Landesregierungen, nicht aber der Landesparlamente ist, wodurch das im Zusammenhang mit der EU häufig beklagte Demokratiedefizit weiter vergrößert werden könnte. Im zweiten Teil der Arbeit beschäftigt sich der Autor mit der Frage, wodurch der Kompetenzverlust der Länder kompensiert werden könnte, beispielsweise im "Ausschuß der Regionen" gemäß Art. 198 EG-Vertrag. bup/difu

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412 S.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 22