Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle zur Unterstützung der amtlichen Überwachung auf kommunalen Kläranlagen. Erfahrungen bei der Umsetzung.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
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Abstract
Gemäß Anhang 1 zur Eigenkontrollverordnung sind die Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet, die Probenahmen und Analysen unter Beachtung der analytischen Qualitätssicherung durchzuführen. Die Erfüllung dieser Forderung kann durch die Einführung einer qualitätsgesicherten Eigenkontrolle, entsprechend den in der Handlungsempfehlung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg definierten Rahmenbedingungen, umgesetzt werden. Der Nachweis der Eigenüberwachung durch den Anlagenbetreiber dient dann der Wasserbehörde zur Überprüfung der wasserrechtlichen Anforderungswerte. In dem Beitrag werden die Voraussetzungen und die Vorgehensweise für die Anerkennung der gleichwertigen Eigenkontrolle durch die Wasserbehörde anhand der Abwasseranlage der Gemeinde Wernau beschrieben. difu
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Journal
Die Gemeinde
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Nr. 11
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S. 352-354