Kommunale Zusammenarbeit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage in Bayern.
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SEBI: CM 872
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DI
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Abstract
Die Erörterung will alle Verbindungs- und Organisationsformen zur Erfüllung oder Koordinierung kommunaler Aufgaben darstellen; mit erfaßt sind aber auch die Gemeinschaftsformen, die den Gemeinden und den Gemeindeverbänden als solchen zugute kommen. Die Abhandlung geht notwendigerweise vom Zweckverband als der gesetzlichen Grundform verbandsmäßiger Zusammenarbeit aus und stellt seine Struktur, Funktion und Organisation dar. Grundlage hierfür ist das Reichszweckverbandsgesetz von 1939; berücksichtigt ist aber auch die durch das GG, die bayerische Verfassung und die Kommunalgesetzgebung geschaffene Rechtslage. Vom Zweckverband ausgehend werden die Sonderverbände und die anderen Gemeinschaftsorganisationen auf Landesebene (Volksschul-, Berufsschul- und Planungsverbände, kommunale Spitzenverbände) behandelt. Besonderes Gewicht legt der Autor auch auf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung als gleichberechtigtes Institut neben dem Zweckverband. chb/difu
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Kommunale Zusammenarbeit, Zweckverband, Volksschulverband, Stadtumland, Berufsschulverband, Planungsverband, Freiverband, Pflichtverband, Verband, Kommunalrecht, Schule, Verwaltungsorganisation
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München: (1964), 172, XII S., Lit.
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Kommunale Zusammenarbeit, Zweckverband, Volksschulverband, Stadtumland, Berufsschulverband, Planungsverband, Freiverband, Pflichtverband, Verband, Kommunalrecht, Schule, Verwaltungsorganisation