Verfassungsrechtliche Grundlagen und Rechtsnatur der Privatschulverhältnisse.

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SEBI: 75/1211

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Zusammenfassung

Ausgangspunkt der Studie bilden zwei sich widersprechende Urteile des Bundesgerichthofes und des Bundesverwaltungsgerichtes über die Frage, auf welchem Rechtsweg Maßnahmen und Entscheidungen anerkannter Privatschulen angefochten werden können.Die Problematik ist darin zu sehen, daß die Privatschulen öffentliche Aufgaben privatrechtlich und durch Erteilen von anerkannten Berechtigungen eine staatliche Aufgabe auch öffentlich rechtlich erfüllen.Aus der Doppelfunktion privatrechtlicher Privatschulunternehmer und beliehener Hoheitsträger folgt eine Doppelgleisigkeit der rechtlichen Beziehung zu den Schulbenutzern.Da somit die Rechtsnatur der Maßnahmen anerkannter Privatschulen sowohl öffentlich rechtlicher als privatrechtlicher Natur sein können, ist für die Rechtswegbestimmung entscheidend das zugrundeliegende Rechtsverhältnis, das nur durch die allgemeinen Kriterien zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht zu bestimmen ist.

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Schule, Schulrecht, Privatschule, Rechtsprechung, Grundgesetz, Öffentliche Aufgabe, Rechtsform, Unternehmen, Zivilrecht, Öffentliche Aufgabe, Recht, Verwaltung

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Bad Schwartau: Wiss.Verl. der Praxis (1970) XII, 222 S., Lit., Zus.

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Schule, Schulrecht, Privatschule, Rechtsprechung, Grundgesetz, Öffentliche Aufgabe, Rechtsform, Unternehmen, Zivilrecht, Öffentliche Aufgabe, Recht, Verwaltung

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