Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe.

Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck

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Tübingen

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ZLB: 2002/2953

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DI

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Abstract

Einerseits wird von der öffentlichen Verwaltung im Rechtsstaat unparteiliche Rechtsverwirklichung gefordert, andererseits soll sie über den Vollzug zwingender Rechtsvorschriften hinaus politische Vorgaben konkretisieren und aktiv handelnd umsetzen. Strukturelle Veränderungen im Verwaltungsrecht durch wirtschaftliches Handeln und vermehrte Kooperation mit Privaten lassen diesen ungelösten Grundkonflikt zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe in neuem Licht erscheinen. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern unter anderen Vorzeichen auch für die USA. Nach begrifflichen Vorklärungen und einem ideen- und entwicklungsgeschichtlichen Überblick arbeitet der Autor rechtsvergleichend verschiedene Verwaltungstypen heraus. Diesen lassen sich idealtypisch unterschiedliche Konsequenzen für den Standort der Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Dienstleistungs- und Gestaltungsaufgaben entnehmen. Anschließend analysiert der Autor die einschlägigen Rechtsvorschriften auf personell-individueller, organisatorisch-institutioneller und auf Verfahrensebene. Ein weiteres Kapitel widmet er Fragen der Unparteilichkeit bei einer Verantwortungsteilung zwischen Verwaltung und typischerweise (wirtschaftliche) Eigeninteressen verfolgenden Privaten. Er präsentiert abschließend ein flexibles Kompensationsmodell, unter Einschluss auch des zwischen materieller Kontrolle der Verwaltung durch die Gerichte und (Unparteilichkeits-) Sicherungen auf Verwaltungsebene bestehenden Potenzials wechselseitiger Entlastung. difu

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XXIV, 565 S.

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Jus publicum; 79