Das Rechtsschutzbedürfnis im Verwaltungsprozeß.
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1971
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SEBI: 72/1251
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Zusammenfassung
Als Ursprung der heutigen Prozeßvoraussetzung des Rechtsschutzbedürfnisses wird allgemein die Ende des vorigen Jahrhunderts entwickelte Lehre vom Rechtsschutzanspruch bezeichnet. Die herrschende Meinung sieht heute das Rechtsschutzbedürfnis als selbstverständliche und unverzichtbare Voraussetzung für den Verwaltungsprozeß an, ohne gewichtige Gegenstimmen in der Lehre zu beachten. Für den Zivilprozeß ist das Problem des Rechtsschutzbedürfnisses hinreichend bearbeitet worden, während für den Verwaltungsprozeß ein Überblick über die neuere Entwicklung des Meinungsstreits fehlt. Die vergleichbare Interessenlage hinsichtlich des Rechtsschutzbedürfnisses in anderen Verfahrensordnungen macht es erforderlich, zu grundsätzlichen Problemen dieses Instituts Stellung zu nehmen. Sie ermöglicht es aber auch, Stellungnahmen der Rechtsprechung und Lehre zum Zivilprozeß in die Untersuchung miteinzubeziehen.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Göttingen, (1971) XXXII, 227 S., Lit.