§ 906 BGB. Zur Unzuläßigkeit der von einem Tennisplatz ausgehenden Lärmeinwirkungen. BGH, Urteil v. 17.12.1982 - Az. V ZR 55/82.
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1983
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
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Zusammenfassung
Sowohl die planerische Zulässigkeit von Tennisplätzen in Mischgebieten als auch die Grenzwerte die VDI-Richtlinie 2058 dienen nur als allgemeiner Anhalt für die Ermittlung der ortsüblichen Nutzung. Beide Gesichtspunkte schließen aber nicht aus, die verursachten Geräusche wegen der Besonderheit im Einzelfall als nicht mehr ortsüblich zu qualifizieren. rh
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Schlagwörter
Recht , Freizeit , Immissionsschutz , Tennisanlage , Lärm , Lärmimmission , Rechtsprechung , BGH-Urteil
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.6, S.205-206, Lit.
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Stichwörter
Recht , Freizeit , Immissionsschutz , Tennisanlage , Lärm , Lärmimmission , Rechtsprechung , BGH-Urteil