Hilfeplanung bei den Hilfen zur Erziehung § 36 SGB VIII.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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Die Jugendhilfe unterstützt den Erziehungsauftrag der Eltern und will jungen Menschen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Im Zentrum aller ambulanten wie stationärer Hilfen steht der Hilfeplan - ein Instrument, das den Erfolg aller pädagogischen Angebote, Dienste, Einrichtungen und Leistungen fördert und unterstützt. Der Autor stellt differenzierte Kriterien als Anforderungen an den Hilfeplan dar, die sich aus dem KJHG ergeben. Er verdeutlicht den unmittelbaren Zusammenhang zwischen einer qualitativen Planung und der entsprechenden Gestaltung von Hilfen. Dabei weist er auf die Probleme hin, die sich in der Praxis von Jugendämtern ergeben, und fordert einen Prozeß der Organisationsentwicklung im Jugendamt. Die Arbeitshilfe bietet Ansatzpunkte für eine effektive Hilfeplanung und deren Umsetzung in die Praxis der Jugendhilfe. difu

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142 S.

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Praxis der Jugendhilfe; 9