Subsidiarität partizipativ ausgestalten. Mitnehmereffekte und Fehlsubventionen vermeiden. Wohngeld garantiert kein sozialpolitisches Gleichgewicht.

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1983

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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66

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Zusammenfassung

Das Subsidiaritätsprinzip des Staates beinhaltet im Rahmen einer nach marktwirtschafltichen Grundprinzipien ausgerichteten Wirtschaftsordnung die Verpflichtung des Gemeinwesens, den einzelnen im Bedarfsfall zu unterstützen. Um Mitnehmeeffekte und Fehlsubventionen zu vermeiden, sind die Hilfestellungen für den Bedarfsfall sorgfältig abzuwägen. Dies kann am besten durch eine gezielte repräsentative Teilmarktsegmentierung gelöst werden, die eine gezielte und effektive Mittelverwendung ermöglicht. Im Wohnungsbau bietet sich für diese Aufgabe die gewachsene Struktur der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft an, da sie die Nähe zu den Nachfragern und die Managementqualitäten für eine erforderliche Hilfestellung erfüllt. hg

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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1983)Nr.33, S.1-2

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