Die Währungsreform in Berlin 1948/49.

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Berlin

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ZLB: 91/5557

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DI
S

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Abstract

Berlin wurde von der deutschen Währungsreform vom 20. Juni 1948 unter Hinweis auf den Viermächtestatus ausgenommen. Auf die Anordnung einer Währungsreform im sowjetischen Sektor sowie ganz Berlin vom 23. Juni ordneten die Westmächte in ihrem Berliner Gebiet am 24. Juni für den nächsten Tag die Einführung der DM (West) an und erklärten den sowjetischen Währungsbefehl für nichtig, was die Sowjetunion wiederum zum Anlaß für die Blockade Berlins nahm. In der folgenden Zeit bis zum 20. März 1949, an dem die Westalliierten die DM (West) endgültig zum alleinigen Zahlungsmittel in den Westsektoren erklärten, herrschten in den Berliner Westsektoren unklare Währungsverhältnisse, da die Westalliierten öffentlich ihre Bereitschaft bekundeten, unter bestimmten Bedingungen die Entscheidung für die DM (West) rückgängig zu machen. Vorübergehend war die DM (Ost) in allen vier Sektoren des Hauptzahlungsmittel. Diese bisher noch nicht eingehend behandelte Übergangsphase ist der Gegenstand der Arbeit. lil/difu

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XI, 359 S.

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Veröffentlichungen der historischen Kommission zu Berlin; 77
Publikationen der Sektion für die Geschichte Berlins