Bauleiter und Fachbauleiter nach den Vorschriften der HBO. Beschl. HessVGH - IV TH 87/78 - vom 13.11.1978.

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Zusammenfassung

Welche Anforderungen im Einzelfall an einen Bauleiter zu stellen sind und ob Fachbauleiter hinzugezogen werden müssen, beurteilt sich danach, welche Sachkunde und Erfahrungen die jeweilige Baumaßnahme erfordert. Der Beitrag führt aus, welche Faktoren "Sachkunde" und "Erfahrung" determinieren. Wen der Bauherr als Bauleiter bestellen kann, ist keine Frage des bauaufsichtlichen Verfahrens, sondern des Vorgehens bei der Bauausführung. Diese Frage ist deshalb seit dem 1.1.1978 ohne Einschränkung nach der Hessischen Bauordnung in der seit diesen Tagen geltenden Fassung zu beurteilen - auch bei Vorhaben, deren Genehmigung früher beantragt worden ist. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Landesbauordnung, Bauordnung, Bauleiter, Fachbauleiter, Sachkunde, Erfahrung, Bauausführung, Anforderung, Rechtsprechung

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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 31(1981)Nr.6, S.198-200

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Recht, Landesbauordnung, Bauordnung, Bauleiter, Fachbauleiter, Sachkunde, Erfahrung, Bauausführung, Anforderung, Rechtsprechung

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