Positionspapier des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zur Novellierung des sächsischen Vergaberechts. Stand: Februar 2016.

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Dresden

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Für die bevorstehenden Verhandlungen mit der Sächsischen Staatsregierung bzw. mit Vertretern des Sächsischen Landtages und im sich anschließenden Anhörungsverfahren sollen durch die Geschäftsstelle des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Positionen zur Novellierung des sächsischen Vergaberechts eingebracht werden. Diese betreffen vor allem: die Fortsetzung der Deregulierung des Vergaberechts, die Anpassung an Bundesrecht, die Einführung der e-Vergabe im Unterschwellenbereich, die Verhinderung der Aufnahme von vergabefremden Kriterien, eine Erhöhung der Schwellenwerte, eine Neugestaltung der Nachprüfungsverfahren, die Ablehnung einer verpflichtenden Anwendung der Vorschriften der VOB/A und VOL/A für kommunale Auftraggeber in Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in Unternehmen.

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11 S.

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