Das Merkmal "auf demselben Markt" im Recht des unlauteren Wettbewerbs und seine Auswirkung auf die Klagebefugnis und den Unterlassungsanspruch.
Roderer
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Datum
2003
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Herausgeber
Roderer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Regensburg
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 2003/280
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
RE
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 13 UWG ermöglicht Mitbewerbern und einer Vielzahl von Verbänden, neben dem unmittelbar Verletzten Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Diese weit gefasste Klagebefugnis wird auch in erheblichem Umfang genutzt. Von einer Veränderung dieser Norm ist deshalb eine große Anzahl von Personen und Verbänden betroffen. Aus diesem Grund hat die Gesetzesnovelle des UWG aus dem Jahre 1994 eine besondere Bedeutung für die Verfolgung wettbewerbswidrigen Verhaltens. 1994 wurde neben anderen Veränderungen das Merkmal 'auf demselben Markt' bzw. der 'erheblichen Anzahl von Gewerbetreibenden auf demselben Markt' in § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG eingefügt. Bis zu diesem Datum enthielt § 13 Abs. 2 UWG, keine Bestimmung, die eine räumliche Eingrenzung der Klagebefugnis enthielt. Mit der Einführung des Begriffs auf demselben Markt durch die Gesetzesnovelle sollte die Zahl der klagebefugten Personen begrenzt werden. In der Arbeit wird untersucht, in welcher Hinsicht und in welchem Umfang dieser Begriff eine Beschränkung der Klagebefugnis enthält. Obwohl die Einfügung des Merkmals auf demselben Markt direkt nur die Klagebefugnis von Gewerbetreibenden und gewerblichen Verbänden betrifft, kann diese Veränderung auch Auswirkungen auf andere Fragestellungen haben. So wird in der Arbeit abgeklärt, ob durch die Einfügung des Merkmals auch der Unterlassungsanspruch selbst eingeschränkt wurde und welche Auswirkungen es hat, wenn sich die Zusammensetzung eines Verbandes ändert. sg/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XII, 176 S.
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Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Theorie und Forschung; 789
Rechtswissenschaften; 121
Rechtswissenschaften; 121