Vollzeitpflege. Arbeitshilfe für die Praxis der Jugendhilfe.
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DE
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München
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SEBI: 99/3061-Disk.-4
VfK: 05/F1793
VfK: 05/F1793
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Abstract
Vollzeitpflege ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch die Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Hierdurch sind auch die Ansprüche gewachsen, die an die Unterstützung der Pflegeeltern, die Integration des Kindes in sein neues Umfeld einerseits, die Betreuung der Herkunftsfamilie (ursprüngliche Familie) und die Verbesserung ihrer Erziehungsfähigkeit andererseits gestellt werden. In Bayern leben über 5.000 Kinder und Jugendliche bei Pflegeeltern. Die Arbeitshilfe für die Praxis der Jugendhilfe enthält alle wesentlichen Aspekte der Arbeit mit Pflegekindern. Die Arbeitshilfe ist nicht nur für Fachkräfte, sondern auch von Fachkräften erstellt worden, in der Standards und Praxistips zur Gewinnung, Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung von Pflegeverhältnissen zur Verfügung gestellt werden. Neben der qualifizierten Vermittlung der Kinder und Jugendlichen stellt auch die Arbeit mit den Herkunftsfamilien einen wichtigen Schwerpunkt der Arbeitshilfe dar. Der Begriff Vollzeitpflege beinhaltet Familienpflege, die zeitlich begrenzt ist und die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Erziehungshilfe vom bayerischen Staat geleistet und organisiert (Landesjugendämter) wird. sg/difu
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