Vorlagebeschluß. OLG Celle, Beschluß v.24.3.1982 - Az. 2 UH 3/81.

Schulz-Wenthe, -
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1983

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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

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Zusammenfassung

Der Senat des OLG will von den Rechtsentscheiden des BayObLG (WM 1981, 255 und WM 1982, 105) abweichen, da er der Auffassung ist, es genüge dem Zweck der Pflicht zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens, wenn die Angaben des Vermieters über die Vergleichswohnungen genau genug seien, um dem Mieter zu ermöglichen, aufgrund entsprechender Erkundigungen die Berechtigung der Mieterhöhung zu prüfen und seine Entscheidung zu treffen. Durch Vorlagebeschluss wurde diese Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorgelegt. rh

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1982)Nr.8, S.205-206, Lit.

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