Wohneigentum für den Kleinen Mann - eine unserer Zukunftsaufgaben.
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ZZ
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BBR: Z 99
IRB: Z 899
SEBI: Zs 2476-4
IRB: Z 899
SEBI: Zs 2476-4
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Zusammenfassung
Die Notwendigkeit staatlicher Förderung des Wohnungsbau wird verteidigt, und zwar mit Priorität für die Eigentumsbildung durch Bezieher niediger Einkommen, notfalls zulasten des öffentlich geförderten sozialen Mietwohnungsbaus. Gefordert werden stärkere steuerpolitische Hilfen fuü Bezieher niederer Einkommen, ein vermehrtes Angebot kosten- und flaähensparender Bauweisen, eine Verbesserung der Finanzierungsmodelle durch höhere öffentliche Kapital- und Aufwandsdarlehen und wieder stärkerer Förderung des Bausparens. Das Reichsheimstättengesetz soll nicht abgeschafft, sondern wiederbelebt und weiterentwickelt werden, ergänzt oder verknüpft mit öffentlichen Bürgschaften oder Versicherungen als Schutz kleiner Eigentümer vor Notverkauf oder Zwangsvollstreckung. kl
Beschreibung
Schlagwörter
Politik, Wohnungsbau, Wohneigentum, Wohnungsbauförderung, Eigentumsbildung, Finanzierungshilfe, Einkommen, Eigentumsquote, Reichsheimstättengesetz, Niedrigeinkommen
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Mitteilungen.Landesentwicklungsgesellschaften und Heimstätten, Bonn (1984) Nr.4, S.3-7
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Politik, Wohnungsbau, Wohneigentum, Wohnungsbauförderung, Eigentumsbildung, Finanzierungshilfe, Einkommen, Eigentumsquote, Reichsheimstättengesetz, Niedrigeinkommen