Keine leichte Aufgabe. Überblick über die Rechtsstellung, Aufgaben und Befugnisse eines Betriebsbeauftragten für Abfall.
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Date
1994
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DE
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0935-7688
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IRB: Z 1747
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Authors
Abstract
Eine Reihe von Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall, einen sogenannten Abfallbeauftragten, zu bestellen. Aufgrund der vielschichtigen Aufgaben, die ihm durch das Abfallgesetz übertragen werden, ist er manchmal in keiner angenehmen Situation: Er ist einerseits dem Gesetz verpflichtet, andererseits hat er sich loyal gegenüber seinem Arbeitgeber zu verhalten. Er soll möglichst alles wissen, alles können und im Krisenfall sofort richtig reagieren. Er ist oftmals das "Umweltgewissen" des Unternehmens, wodurch er aber auch leicht mit einer auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Unternehmensleitung in Konfliktgeraten kann.
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Entsorgungs-Technik
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Nr.1
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S.32-33