Kommunalrecht in Baden-Württemberg.

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SEBI: 78/6215

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Abstract

Das Gemeindeverfassungsrecht bildet zusammen mit dem Gemeindewirtschaftsrecht das Gemeinderecht. Beides zusammen mit dem Landkreisrecht und dem Recht der Zwischengemeindlichen Zusammenarbeit ist das Kommunalrecht im weiteren Sinne. Dieses ist Teil des öffentlichen Rechts und als solches dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen. Das Gemeinderecht enthält aber auch Bestimmungen, die dem Staatsrecht zugeordnet werden können. Das Kommunalrecht gehört zum Landesrecht. Seine Regelung liegt entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder. Daraus ergibt sich, daß je nach Bundesland das Gemeinderecht verschiedenartig festgelegt ist. Der Darstellung liegt die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1975 zugrunde, beide mit Änderungen durch die Gesetze vom 7. Juni 1977.

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Kommunalrecht, Selbstverwaltung, Verfassungsrecht, Satzungsrecht, Gemeindegebiet, Gemeinderat, Kommunalpolitik, Gesetzgebung, Verwaltung/Öffentlichkeit

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Stuttgart: Boorberg (1977), 267 S., Reg.

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Kommunalrecht, Selbstverwaltung, Verfassungsrecht, Satzungsrecht, Gemeindegebiet, Gemeinderat, Kommunalpolitik, Gesetzgebung, Verwaltung/Öffentlichkeit

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