Verwirrenden Verpackungsverordnung. Ungereimtheiten und Vollzugsdefizite der Verpackungsverordnung.

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Wiesbaden

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1616-5829

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ZLB: 4-Zs 4648

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Abstract

Gesetzesregelungen in der Abfallwirtschaft betreffen auch verwandte Rechtsgebiete, wie das Chemikalien-, Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht. Gesetzliche Regelwerke sollten widerspruchsfrei sein und präzise Definitionen enthalten. Dass dies häufig nicht der Fall ist, zeigt sich z.B. anhand der Verpackungsverordnung. Fällt der Blick exemplarisch auf die in der Verordnung verankerten Rücknahmepflichten für Verpackungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen an speziell für "Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter", so zeigen sich eklatante Unstimmigkeiten bis hin zu Widersprüchen zwischen dem Abfall-, Gefahrstoff- sowie Gefahrgutrecht. In der Praxis mangelt es in der Regel an einem wirkungsvollen Vollzug, der eine Umsetzung der Vorgaben der Verpackungsverordnung sicherstellt. difu

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Umweltpraxis

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Nr. 4

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S. 52-55

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