Rechtsschutz gegen Gebietsmeldungen und "Narura 2000-Richtlinie".
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Mit den Konsultationsverfahren des Landes Baden-Württemberg zu den FFH- und Vogelschutzgebieten laut der Natura 2000-Richtlinie der Europäischen Union (EU) ist das Thema für die Gemeinden und Projektträger noch nicht abgeschlossen. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass die Existenz vieler Natura 2000-Gebiete sich erst jetzt bei der Aufstellung neuer und bei der Fortschreibung alter Bauleitpläne niederschlagen wird und die kommunale Planungspraxis sich ständig steigenden Anforderungen im speziellen Artenschutz nach der FFH-Richtlinie, die auch für die Bauleitplanung gelten, ausgesetzt sehen wird. In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg erstmals in Deutschland einer Gemeinde Rechtsschutz gegen eine FFH-Gebietsmeldung gewährt hat. Damit wurde die Aufnahme des betreffenden Gebiets in die Liste der Gemeinschaftsgebiete vorläufig untersagt. Außerdem wird über den Entschließungsantrag des Landes Hessen zur Zusammenlegung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie berichtet. Abschließend wird bemängelt, dass die Verdoppelung des Artenschutzregimes durch FFH-Gebietsschutz und FFH-Artenschutz zahlreiche Projekte behindert und nicht nachvollziehbar ist.
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Journal
Die Gemeinde
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Nr. 13
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S. 477