Anwendung der TA Lärm für Lärmimmissionen von Windenergieanlagen. Anforderungen an Baugenehmigung für Windenergieanlage.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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Abstract
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hatte sich mit der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch Windenergieanlagen auseinander zu setzen. Der Kläger hatte sich gegen die für eine Windenergieanlage erteilte Baugenehmigung gewandt. Diese Anlage soll eine Nabenhöhe von 65 m, einen Rotordurchmesser von 40 m sowie eine Nennleistung von 500 kW haben. Die Klage blieb in der 2. Instanz erfolglos. Im 1. Teil wird über den Inhalt dieser Entscheidung berichtet, soweit er sich mit der TA Lärm als maßgeblichem Bewertungsinstrument befasst. Im 2. Teil wird dann über die vom OVG daraus gezogenen Schlussfolgerungen hinsichtlich der angegriffenen Baugenehmigung berichtet. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2002 - 7 A 2127/00 - baurecht (BauR) 2003 Heft 4 S.517. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 2
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S. 46-54/Rdnrn.21-22