Mietpreisbindung - Notwendigkeit oder Hemmnis?
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1980
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SEBI: 80/4210
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Zusammenfassung
Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, die die Übergangszeit bis zur vorgesehenen Aufhebung der Mietpreisbindung in Berlin zum 1.1.1983 regeln sollen, werden beschrieben. Dabei wird deutlich, warum gerade für Berlin in seiner Insellage die Bildung eines ,,freien'' Wohnungsmarktes unmöglich ist als Folge werden verschäfte Immobilienspekulation und steigende Bodenpreise gerade die öffentlich gesteuerte Stadterneuerung und Infrastrukturverbesserung erschweren. In der Mietpreisbindung wird die letzte Regelung gesehen, in der der Staat sich das Recht vorbehält, den Wohnungsmarkt zu kontrollieren statt, wie in allen anderen wohnungspolitischen Bereichen, den Markt zu subventionieren. cbb/difu
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Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Eichstädt-Bohlig, Franziska u.a.: Aspekte der Berliner Wohnungspolitik.Hrsg.: TU Berlin, Institut für Wohnungsbau und Stadtteilplanung (IWOS), Fachbereich 8 - Architektur, Berlin: (1980), S. 317-327, Lit.
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Serie/Report Nr.
IWOS-Bericht zur Stadtforschung; 4