Vollumlage der Betriebskosten - neue Probleme für die Wohnungswirtschaft.
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1985
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Zusammenfassung
Am 1.5.84 ist die Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten, sie betrifft die Neubaumietenverordnung und die II. Berechnungsverordnung. Es ist ein Eingriff in das System der Kostenmiete. Die Mieten preisgebundenen Wohnraums müssen anders als bisher gegliedert werden, die Durchschnitts- oder Einzelmiete völlig unter Ausschluss der Betriebskosten ermitteln und sämtliche Betriebskosten neben der Einzelmiete umlegen. Die Vollumlage zeichnet sich als Belastung für Mieter und Vermieter ab. Abgehandelt werden der Geltungsbereich der Umlagenpflicht, deren Umfang, das Umlageausfallwagnis, Verteilerschlüssel, Zulässigkeit von Vorauszahlungen, die jährliche Abrechnung und die Vertragsgestaltung. (hg)
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.7, S.339-345