Energiebedarfsberechnungen für Gebäude: Standardklima versus örtliches Klima. Untersuchung zur Verwendbarkeit von ortsgenauen klimatischen Randbedingungen für energetische Nachweise.

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Bonn

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1868-0097

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Nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Energiebedarfsberechnungen muss als Basis für eingehende Klimadaten mit einem festgelegten Referenzklima und nicht mit Klimadaten des Gebäudestandorts gerechnet werden. Durch das vom BBSR geförderte Projekt "Ortsgenaue Testreferenzjahre" liegen seit 2017 für jeden Standort in Deutschland stündliche Klimadaten vor, die zum kostenlosen Download auf der "Klimaberatungsmodul"-Internetseite des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung stehen. Damit wurde die Grundlage geschaffen, Energiebedarfsberechnungen - außerhalb der EnEV - mit den lokalen Klimadaten des Gebäudestandorts durchzuführen. Anhand dieser Datensätze wurde im Rahmen der Studie in verschiedenen Szenarien untersucht, wie sich an ausgewählten Standorten die Nutzung örtlicher Klimadaten auf die energetischen Nachweisrechnungen auswirkt. Im Fokus standen dabei auch die Auswirkungen auf den Jahres-Primärenergiebedarf als Hauptanforderungsgröße der gesetzlichen Standards.

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167, 59

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BBSR-Online-Publikation; 12/2020