Reichweite und Grenzen der Duldungspflichten von Straßenanliegern bei Straßenbäumen.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB
TIB: ZB 3623

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Abstract

Straßenbäume können auf unterschiedlichen Wegen die Belange der Eigentümer anliegender Grundstücke berühren. Sie führen bei Straßenanliegern oft zu massivem Schattenwurf, Überwuchs, Laubfall, Pollen, Blütenstaub und Honigtau. Hinzu kommt der "kleine Grenzverkehr" durch Baumwurzeln, die in Privatgrundstücke bzw. in dortige Hausanschlussleitungen hineinwachsen und massive Schäden verursachen. Kommunen sind deshalb oft Forderungen von Straßenanliegern ausgesetzt, "störende" Straßenbäume auf der Basis öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsansprüche zu beseitigen oder stark in ihrem Wuchs zu beschneiden. Auch Schadenersatzforderungen und andere zivilrechtliche Rechtsansprüche werden von Straßenanlieger geltend gemacht. Andererseits bestehen bei Straßenbäumen aber nach den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer weitreichende Duldungspflichten, die Folgenbeseitigungsansprüche ausschließen und zivilrechtliche Ansprüche überlagern können (vgl. z.B. §32 Abs. 2 S. 1 StrWG NW).

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Natur und Recht

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Nr. 2

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S. 82-89

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