Möglichkeiten einer effizienten Ausführung von Haushaltsplänen durch die öffentliche Verwaltung.
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SEBI: 89/3610-4
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DI
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Abstract
Gibt das geltende Recht, hier insbesondere die Bundeshaushaltsordnung als Kernstück haushaltsrechtlicher Vorschriften, der Verwaltung genügend Spielraum, um auf Probleme und Bedürfnisse, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Verlauf eines Haushaltsjahres auftreten, flexibel und anpassungsfähig zu reagieren? Seine Untersuchungen auf diese Frage aufbauend, kommt der Autor zu dem Hauptergebnis, daß der Spielraum der Verwaltung durch die Mitwirkungsrechte des Parlaments während der Vollzugsphase eingeengt wird und daß die Zustimmungs- und Genehmigungsvorbehalte des Finanzministers in vielen Fällen die Behinderung eines effizienten Haushaltsvollzugs der betroffenen Verwaltung darstellen können. Zur Diskussion werden verschiedene Lösungsvorschläge angeboten, z.B. daß die statistischen Grundsätze und die zeitliche Bindung des Haushaltsplans aufgelockert werden müssen und auch daß das Haushaltsrecht in Richtung eines möglichst effizienten Haushaltvollzugs weiterentwickelt werden muß, indem entsprechende Stellen in der Staatsorganisation eingerichtet werden. Befragt wurden Bundesministerien sowie bayerische Universitäten und Behörden der Staats- und Kommunalebene. alf/difu
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Befragung, Ministerium, Landkreis, Kommunalverwaltung, Gemeindefinanzhaushalt, Finanzrecht, Verwaltungsvollzug, Effizienz, Behörde, Verwaltungsrecht, Hochschule, Verwaltung, Finanzwesen, Haushaltswesen, Finanzen
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Erlangen-Nürnberg: (1988), 172, XXI S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1988)
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Befragung, Ministerium, Landkreis, Kommunalverwaltung, Gemeindefinanzhaushalt, Finanzrecht, Verwaltungsvollzug, Effizienz, Behörde, Verwaltungsrecht, Hochschule, Verwaltung, Finanzwesen, Haushaltswesen, Finanzen