Die Vollstreckung von Umgangsregelungen.

Gieseking
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Bielefeld

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Wurde eine gerichtliche Umgangsregelung getroffen und bleibt sie unbeachtet, stellt sich nicht selten die Frage nach Möglichkeiten ihrer zwangsweisen Durchsetzung. Dabei ist die Vollstreckung der Umgangsregelung mit den Mitteln des § 33 FGG (Zwangsgeld, Zwangshaft, Anwendung von Gewalt) in der gerichtlichen Praxis selten, in der Rechtswissenschaft außerordentlich umstritten. Es stehen einander letztlich die Gefahren gegenüber, die einerseits für das Kindeswohl mit der Vollstreckung verbunden sind und die andererseits eine mangelnde Rechtsverwirklichung für das Kind als auch den Umgangselternteil zur Folge haben. Die Arbeit untersucht die gegenwärtige Ausgestaltung der Vollstreckung von Umgangsregelungen in § 33 FGG sowie ihre Handhabung in der Praxis der Gerichte. Auf Grundlage einer eingehenden Analyse werden Leitlinien für die Anwendung der Vollstreckungsregeln de lege lata entworfen und Konsequenzen gezogen im Hinblick deren Fortentwicklung de lege ferenda. Besondere Aktualität gewinnt das Thema durch den jüngst vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der in §§ 101 bis 104 auch Regelungen zur Vollstreckung von Entscheidungen über den Umgang enthält. difu

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XXXII, 164 S.

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Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht; 236