Der unbestimmte Rechtsbegriff "schädliche Umwelteinwirkungen" als Schnittstelle der Konfliktschlichtung im Anlagenzulassungsrecht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Konsequenzen seiner Europäisierung für die Rechtsanwendungspraxis und den verwaltungsgerichtlichen Schutz der Rechte Dritter.

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Erlangen

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ZLB: 2006/664

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Die Arbeit will die Konsequenzen der Europäisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs für die Rechtsanwendungspraxis und den verwaltungsgerichtlichen Schutz der Rechte Dritter aufzeigen. Als Grundlage der Arbeit dient der entwickelte methodische Leitfaden zur Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs. Im Anschluss daran wird anhand der Ergebnisse erläutert, warum dieser Rechtsbegriff als Schnittstelle der Konfliktschlichtung im Anlagenzulassungsrecht bezeichnet werden kann. Die Europäisierung der "schädlichen Umwelteinwirkungen" trat nach Ablauf der Frist zur Umsetzung der IVU-Richtlinie (31.10.1999) ein. Um die Konsequenzen seiner Europäisierung zu verdeutlichen, wird ein Vergleich des Anwendungsprozesses bei Maßgeblichkeit des vor Fristablaufgeltenden Rechts mit dem Anwendungsprozess bei Maßgeblichkeit des danach geltenden Rechts angestellt. Schließlich widmet sich die Untersuchung der Frage nach den Konsequenzen der Europäisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs für den verwaltungsgerichtlichen Schutz der Rechte Dritter. goj/difu

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301 S.

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