Forschungsfreiheit und Tierschutz im Spiegel des Verfassungsrechts.
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SEBI: 90/2689
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Zusammenfassung
Rechtlich ergibt sich ein Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaftsfreiheit einerseits und Tierschutz andererseits, in dem sich Tierversuche befinden. Ein Problem ergibt sich aber nicht nur dadurch, daß zwar die Wissenschaftsfreiheit grundsätzlich in Art. 5 GG geschützt ist, der Tierschutz aber nicht, sondern ein weiteres Problem besteht darin, daß das Grundgesetz die Wissenschaftsfreiheit in Art. 5 GG vorbehaltslos gewährt, d. h. sie kann nicht durch Gesetze eingeschränkt werden. Eingeschränkt kann die Wissenschaftsfreiheit also nur durch andere Verfassungswerte werden. Tierversuche reglementierende Gesetze können die Wissenschaftsfreiheit nur als Konkretisierung eines solchen anderen Verfassungswertes einschränken. Letztlich erörtert die Autorin Vorschläge, den Tierschutz als Wert in das Grundgesetz aufzunehmen und ihm so Verfassungsrang zu verleihen. jüp/difu
Beschreibung
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Tier, Tierschutz, Tierversuch, Forschung, Wissenschaft, Freiheit, Grundrecht, Philosophie, Theologie, Rechtsprechung, Verfassungsänderung, Theorie, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht
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Frankfurt/Main: Lang (1988), 146 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1988)
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Tier, Tierschutz, Tierversuch, Forschung, Wissenschaft, Freiheit, Grundrecht, Philosophie, Theologie, Rechtsprechung, Verfassungsänderung, Theorie, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 795