Als Moratorium gegen Kraftwerkprojekte. Umweltverträglichkeitsprüfung wird mißbraucht.

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IRB: Z 1434

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Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist in der Praxis in der Schweiz zu einem Moratorium gegen jegliche Wasserkraftprojekte verkommen. Zu diesem Ergebnis gelangte die Eidg. Wasserwirtschafts-Kommission bei ihrer jüngsten Sitzung. Um dieser generellen Strategie der Verhinderung zu begegnen, fordert die Kommission eine Revision der erst ein Jahr alten Verordnung. Es hat bisher kein einziges Projekt der Wasserkraftnutzung die UVP bestanden. Damit stellt die Verordnung vom 19.10.1988 ein faktisches Moratorium gegen derartige Projekte dar. Die Kommission fordert Bund und Kantone auf, gemeinsam dafür zu sorgen, dass UVPs effizient und mit einem volkswirtschaftlich vertretbaren Aufwand durchgeführt werden. Sie ist der Ansicht, dass hier die UVP missbraucht wird. Verschiedenen Organisationen gehe es nicht darum, der Natur angepasste Lösungen zu suchen, sondern die Vorhaben grundsätzlich zu verhindern. (hg)

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Kosten, Verordnung, Wasserkraftanlage, Kraftwerk, Bauverzögerung, Verhinderung, Naturraum/Landschaft, Belastbarkeit

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Schweizer Bauwirtschaft 89(1990), Nr.3, S.13

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Kosten, Verordnung, Wasserkraftanlage, Kraftwerk, Bauverzögerung, Verhinderung, Naturraum/Landschaft, Belastbarkeit

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