Grundzüge für ein Vergabeverwaltungsprozessrecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Nicht nur die Nachprüfungsinstanzen haben über vergaberechtliche Streitigkeiten zu entscheiden, sondern teilweise auch die Verwaltungsgerichte. In diesem Fall stellt sich regelmäßig die Frage nach der entsprechenden prozessualen Gestaltung. Während die Vergabekammern im Prinzip auf eine eigene Prozessordnung zurückgreifen können, die eigens für das Vergaberecht konzipiert ist (vgl. §§ 155 ff. GWB), müssen die Verwaltungsgerichte hier mit der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) arbeiten, die für diese Art von Streitigkeiten gerade nicht maßgeschneidert ist. Damit stellt sich hier häufig die Frage: Lässt sich eine im Vergabeprozessrechts des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) geregelte, durchaus sinnvolle Vorgabe auch in der VwGO wiederfinden? Der Beitrag versucht hierzu, die wesentlichen Problemstellungen aufzuzeigen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 24

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S. 1525-1529

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